Winter Info

Herzlich willkommen im Frühling und Sommer 2024


Es hat noch sehr viel Schnee und die Verhältnisse für Skitouren bleiben bis Mitte Mai perfekt. Bis am 05. Mai haben wir durchgehend offen, ebenso über die Auffahrtstage vom 09.-12. Mai 2024. In die bewartete Sommersaison starten wir am Wochenende vom 15./16. Juni. Durchgehend offen und bewartet ist die Hütte dann ab Samstag 22. Juni 2024.  

Tolle Frühlings-Skitouren und viel Vorfreude auf den Sommer wünscht euch das Länta-Team und die SAC Sektion Bodan. 

Reservationen für 2024 nehmen wir laufenden entgegen. Bitte nur verbindliche Buchungen! Herzlichen Dank

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten

1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservationsanfragen und Reservationen in SAC-Clubhütten (im folgenden SAC-Hütte genannt). Sie basieren auf dem SAC Hüttenreglement 2020 (Art. 5.3.1).

2. Gastaufnahmevertrag und Reservation

1. Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der buchenden Person (Gast) und dem verantwortlichen Hüttenwart abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.

2. Schlafplätze in SAC-Hütten sind grundsätzlich im Voraus zu reservieren; sie garantieren nicht nur einen Schlafplatz, sondern erleichtern den Hüttenteams die Planung.

3. Eine Reservation für 1 bis 12 Personen ist mindestens telefonisch, eine Reservation für 13 und mehr Personen vorzugsweise schriftlich bei der gewünschten SAC-Hütte vorzunehmen. Die Reservation wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB in Kraft.

3. Vorauszahlung

1. Jede SAC-Hütte ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung bis zur Höhe der reservierten Dienstleistung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss bis zum vereinbarten Datum eingetroffen sein, ansonsten die Reservation annulliert wird. Eine Rück- zahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullierungsbedin- gungen.

2. Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullierungsbedingun- gen einzustehen.

4. Annullierungsbedingungen

1. Annullierungen und Verschiebungen von Reservationen von 1 bis 12 Personen müssen spätestens bis 18.00 Uhr zwei Tage vor der gebuchten Übernachtung telefonisch gemeldet und vom Hüttenwart bestätigt werden.

2. Annullierungen und Verschiebungen von Reservationen von 13 und mehr Personen müssen spätestens bis 3 Tage vor der gebuchten Übernachtung um 18.00 Uhr telefonisch gemeldet und vom Hüttenwart bestätigt werden.

3. Für nicht oder zu spät gemeldete Annullierungen bzw. Verschiebungen ist die SAC-Hütte berechtigt, eine Entschädigung in Rechnung zu stellen. Die maximale Höhe der Entschädigung entspricht dem Gegenwert der gebuchten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung.

4. Bei unvorhersehbaren bzw. unverschuldeten Ereignissen, welche die Beanspruchung der reservierten Dienstleistungen verunmöglichen, ist der Hüttenwart so rasch als möglich zu informieren. Die Entschädigung gemäss Art. 4.3 entfällt.

5. Ausweispflicht

1. Mitgliedertarife werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.

2. Ermässigte Tarife bedürfen der entsprechenden, unaufgefordert vorgelegten und gültigen Legitimation.

3. Gratisübernachtungen für Bergführer- und Bergführeraspiranten in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises sowie des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Gegenrecht gewährt.

6. Preise und Zahlung

1. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer (MWSt). Preisänderungen bleiben vorbehalten

2. Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag in bar in der SAC- Hütte zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte und elektronischen Zahlungsmitteln ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.

3. In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Einzahlungsschein zu begleichen.

7. Haftungsausschluss

Sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen durch die Hüttenverantwortlichen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenauskünfte etc.) werden mit grösst möglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Die Hüttenverantwortlichen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Informationen und Beratung ergeben können, ist ausgeschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung 2020 verabschiedet. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.